[886]Erbadel, der ererbte Adel oder Geburtsadel im Gegensatz zum Briefadel (s. Adel, S. 101); auch Bezeichnung für die Gesamtheit der im Besitz alten erblichen Adels befindlichen Familien.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 886.