Erbgraf
[890] Erbgraf, in standesherrlichen gräflichen Häusern und in denjenigen standesherrlichen fürstlichen Häusern, in denen nur das Familienhaupt den Fürstentitel führt, die Bezeichnung des zur Nachfolge in die Stamm- und Fideikommißgüter berufenen Nachkommen des dermaligen Familienhauptes.