[200] Evidént (lat.), offenbar, augenscheinlich, der allgemeinen Einsicht zugänglich. Evidenz, Augenscheinlichkeit; der höchste Grad von Gewißheit, den eine Behauptung oder Beweisführung dann erlangt, wenn die!Beziehungen des Gegenstandes völlig klar und durchsichtig vor dem geistigen Auge liegen; etwas in Evidenz halten, z. B. ein Steuerkataster, dasselbe nach jeweilig stattgefundenen Änderungen berichtigen.