Exposé

[227] Exposé (franz.), Darlegung, Auseinandersetzung, namentlich eine Schrift, die eine solche enthält; auch der Schlußvortrag des Vorsitzenden im Schwurgericht, die sogen. Rechtsbelehrung (s. Schwurgericht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.
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