[227]Exposĭtus, im katholischen Kirchenrecht Bezeichnung für einen Kooperator (s.d.), der einer Filialkirche für ihren regelmäßigen Gottesdienst als eigner Geistlicher beigegeben ist.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.