Exposĭtus

[227] Exposĭtus, im katholischen Kirchenrecht Bezeichnung für einen Kooperator (s.d.), der einer Filialkirche für ihren regelmäßigen Gottesdienst als eigner Geistlicher beigegeben ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.
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