Exrotulation

[227] Exrotulation (lat.), im frühern Rechte die Eröffnung zurückgekommener, behufs des Rechtsspruchs verschickt gewesener Akten durch den Richter. Sie geschah in einem besondern Termin, dem sogen. Exrotulationstermin.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 227.
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