[231] Extraordinarĭum (lat.), das Außergewöhnliche, im Finanzwesen die außerordentlichen (einmaligen) Etatsposten (die außerordentlichen Einnahmen, bez. Ausgaben) im Gegensatze zu den ständigen (ordentlichen, laufenden, fortdauernden Etatspositionen); s. Etat.