Exzipieren

[235] Exzipieren (lat.), ausnehmen von etwas, etwas als Ausnahme hinstellen; in der Rechtssprache etwas als Exzeption (Einrede, s.d.) geltend machen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 235.
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