Fallwild

[302] Fallwild, das Wild, das nicht durch den Jagdbetrieb, sondern aus andern Ursachen den Tod gefunden hat; s. Verenden. F. unterliegt dem Jagdrecht desjenigen, auf dessen Jagdgebiet es gefunden wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 302.
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