Fiducĭa

[552] Fiducĭa (lat., Vertrauen), im ältern römischen Recht ein Vertrag (daher auch pactum fiduciae), durch den ein Kontrahent die Verpflichtung übernahm, über ein ihm von dem andern eingeräumtes Recht in einer von diesem bestimmten Art zu verfügen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 552.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika