[570]Finanzgesetz, im weitern Sinn ein auf die Staatsfinanzen sich beziehendes Gesetz, im engern Sinn ein solches, welches das Budget und die auf dessen Ausführung bezüglichen Bestimmungen enthält. Vgl. Budget.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 570.