[620] Fischereipolizei, die Gesamtheit der staatlichen Einrichtungen, welche die Erhaltung des Fischbestandes in öffentlichen Gewässern bezwecken und zwar teils durch Beschränkungen in der Ausübung der Fischerei (Schonzeiten, Schonstätten, Mindestmaße, Marktverbote, Verbote gewisser Fangarten), teils durch Beschränkung andrer Interessen zugunsten der Fischerei (Verpflichtung von Müllern und Triebwerksbesitzern, Verbot der Verunreinigung von Gewässern, Berechtigung der Fischer, schädliche Tiere ohne Schußwaffen zu vertilgen etc.), teils endlich durch Verhinderung der Ausübung der Fischerei durch Unberechtigte. Näheres s. Fischerei, besonders S. 612 u. 614.