Flügelmann

[722] Flügelmann, der erste und der letzte Mann eines Gliedes, je nach der Stellung der rechte oder linke F. genannt. Die Flügelmänner sichern das Einhalten der Abstände und Richtung und geben im Gefecht der Truppe Zusammenhalt; man nimmt deshalb zuverlässige Leute dazu. Flügelunteroffiziere regeln auf dem rechten und linken Flügel jedes Zuges bei geschlossenen Abteilungen Richtung, Abstand und Marschtempo. Die äußern Flügelrotten zerstreut[722] kämpfender Abteilungen hatten früher die Flanken zu überwachen. Vgl. Gefechtspatrouillen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 722-723.
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