[654]Flaggenkapitän, ein geprüfter Schiffer, den der Eigentümer eines Seeschiffes, der das inländische Kapitänexamen nicht gemacht hat und doch sein Schiff selbst führen will, an Bord nimmt und der (nur) formell als Kapitän gilt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 654.