[684] Fleischgewicht, das Gewicht der vier Viertel des Schlachttieres, auf das der Stückpreis des letztern nach Abzug des Wertes von Haut, Kopf, Füßen, Kram (Lunge, Leber, Eingeweide etc.) repartiert wird.
Adelung-1793: Fleischgewicht, das