[813]Frachtkarte, im Speditions-, speziell Eisenbahnwesen das dem Frachtbrief des Absenders beizugebende dienstliche Begleitpapier zu einem Gepäckstück; Verzeichnis der einzelnen Frachtstücke.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 813.