Futteretat

[242] Futteretat, die Feststellung der zu erwartenden Mengen von Futter aller Art und des Bedarfs für die verschiedenen Viehstämme, um zu wissen, was und wieviel man etwa zukaufen muß, oder ob der Viehstand zu erhöhen oder zu reduzieren ist. Auch soviel wie Futterration (s. Futter, S. 239).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 242.
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