Güterpfleger

[545] Güterpfleger (Güterverwalter, Curator bonorum) nennt man in der Rechtssprache die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift mit der Verwaltung eines fremden Vermögens beauftragte Person. Zu dem G. in dieser Bedeutung gehört auch der Konkursverwalter (s. Konkurs).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 545.
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