Güterstand

[547] Güterstand, ehelicher, heißt das Rechtsverhältnis, das zwischen Ehegatten in bezug auf ihr beiderseitiges Vermögen (Gut) besteht. S. Ehegüterrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 547.
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