Generalabsolution

[550] Generalabsolution nennt man einen vollkommenen Ablaß (s.d.), der im Unterschied von andern vollkommenen Ablässen nicht unmittelbar vom Papst, sondern von einem dazu bevollmächtigten Priester unter gewissen Umständen erteilt werden kann. Man unterscheidet G. für die Sterbenden und diejenige G., die den Mitgliedern einzelner Orden und ihren Tertiariern (s.d.) mehrmals im Jahr an bestimmten Tagen erteilt werden kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 550.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: