[552]Generalinspekteur, s. den folg. Artikel. G. der Marine, meist der dienstälteste Admiral, dem Kaiser unmittelbar unterstellt, hält auf Befehl des KaisersBesichtigungen über Kriegstüchtigkeit der Marine ab.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.