Generalmilitärkasse

[553] Generalmilitärkasse, oberste Militärkassenbehörde in Preußen, auch Korpszahlungsstelle für das Garde- und 3. Armeekorps, unter einem Generalkriegszahlmeister, dem zwei Kriegszahlmeister beigegeben sind. Vgl. Kriegsministerium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: