[553]Generalprävention (Generalpräventionstheorie) ist diejenige Strafrechtstheorie, nach der die Strafe dazu dienen soll, die Gesamtheit der Staatsbürger von der Begehung strafbaren Unrechts abzuschrecken und zurückzuhalten. S. Strafrechtstheorie.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.