Genickbrechen

[567] Genickbrechen, Bruch des Zahnfortsatzes des zweiten Halswirbels mit einer durch den abgebrochenen und nach hinten verschobenen Fortsatz hervorgerufenen heftigen Quetschung im obersten Teil des Rückenmarks, so daß infolgedessen Stillstand der Atmung, allgemeine Lähmung und somit augenblicklicher Tod eintritt. Die Tafel »Skelett des Menschen III«, Fig. 2,4 u. 6, zeigt, wie stark der verhältnismäßig dünne und lange Zahnfortsatz bei heftigem Ruck des Kopfes nach vorn oder bei gewaltsamer Beugung gefährdet ist. Verursacht wird das G. meist durch Sturz auf den Kopf, aber nicht, wie die meisten Laien glauben, durch Erhängung. Ausnahmsweise ist es gelungen, wenn die Quetschung des Rückenmarks sehr geringfügig war, durch wochenlanges vorsichtiges Lagern des Kranken Heilung zu erzielen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 567.
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