Geschlechtsgenossenschaften

[685] Geschlechtsgenossenschaften, die Horden primitiver Völker von meist nicht beträchtlicher Ausdehnung, in denen Weiber, Kinder und Güter allen Erwachsenen gemeinsam zugehören, und in denen ein gewähltes oder durch eine Erbfolgeordnung bestimmtes männliches oder weibliches Mitglied die Häuptlingswürde ausübt. (Vgl. Gemeinschaftsehe.) Von einigen Kulturgeschichtsforschern wird angenommen, daß aus solchen la. das gesamte Staats- und Rechtsleben seinen Ausgang genommen habe. Vgl. Post, Die G. der Urzeit (Oldenb. 1875).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 685.
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