[775]Gewältigen (aufwältigen), Grubenbaue von hereinstürzendem Gestein oder eingedrungenem Wasser freimachen, z. B. Berge, Wasser g., dieselben aus Grubenbauen herausschaffen; einen Grubenbrand g., soviel wie löschen oder ersticken.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 775.