Gewahrsamskredit

[775] Gewahrsamskredit, der auf Unterpfand gewährte Kredit, wobei sich das Pfand im Gewahrsam eines Dritten (in Entrepots, Zollniederlagen, s. d.) befindet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 775.
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