[881]Glanzblech, Schwarzblech mit glänzend gewalzter Oberfläche; auch ein (russisches) Fabrikat mit einem eigentümlichen Fettglanz infolge einer Oxydhaut, die zugleich das Rosten verhütet. Auch Weißblech mit stark glänzendem Zinnüberzug.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 881.