Glaspapier

[9] Glaspapier, Papier, das mit Leim überzogen und dann mit Glaspulver bestreut ist, dient zum Schleifen von Holz und ähnlichen weichen Stoffen; dann glasiertes Papier, Gelatinpapier, Hausenblasenfolie, die aus einer konzentrierten Lösung von Gelatine oder Hausenblase bereitet werden, indem man diese warm auf eine schwach geölte Spiegelglastafel gießt und bis zum Erkalten mit einer zweiten solchen Glastafel bedeckt. Dies G. dient zum Durchzeichnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 9.
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