Gräßlich
[245] Gräßlich heißen diejenigen Lebenserscheinungen, die durch ihre Naturwidrigkeit stark niederdrückende Affekte der Unlust erwecken, den leichten Ablauf der Gesichte hindern, der künstlerischen Abtönung unzugänglich sind und daher unterhalb der Schwelle ästhetischer Wirkung verharren.