Gymnasĭarch

[560] Gymnasĭarch (griech.), in griechischen Staaten der Aufsichtsbeamte über Gymnasien und Palästren. In Athen war mit dem Amte (Gymnasiarchie) die Pflicht verbunden, auf eigne Kosten für die gymnischen Wettspiele die Kämpfer zu stellen und die Einrichtung des Festplatzes zu besorgen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 560.
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