Habilitation

[588] Habilitation (neulat.), Befähigung; d. h. Erwerbung des Rechts, Vorlesungen an einer Universität oder sonstigen Hochschule zu halten, durch eine wissenschaftliche Schrift (Habilitationsschrift) und deren öffentliche Verteidigung (s. Disputation). Sich habilitieren, dieses Recht erwerben; sich als fähig zu etwas ausweisen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 588.
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