[736] Handelsmünzen, Geldstücke, die nicht für den Verkehr im eignen Staat, sondern für den Privatvertrieb nach fremden Ländern oder doch ohne Übereinstimmung mit der Landeswährung geprägt werden; so der preußische Bankotaler von 1765, zu 85/16 Stück aus der rauhen Mark von 228 Grän, für den Hamburger Handel, der Mariatheresientaler für die Levante etc., aber auch die Krone des Münzvertrages von 1857. Zum Zwecke des ausländischen Handels in Ostasien sind von dort beteiligten Mächten dem Säulenpiaster ähnliche H. ausgegeben worden; aber die am reichlichsten geprägten not damerikanischen Trade-Dollars (s. Dollar) und japanischen Handels-Jen haben sich nicht bewährt.