Handlehen

[756] Handlehen (Feudum injuratum) hieß ein Lehen, bei dem infolge besonderer Verabredung oder Gewohnheit an die Stelle des förmlichen Lehnseides der Handschlag des Vasallen trat (vgl. Lehnswesen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 756.
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