Handpferd

[760] Handpferd, im Zweigespann das rechts (an der Handseite) gehende Pferd im Gegensatz zum Sattelpferd (s. d.); auch Bezeichnung für ein zweites Reitpferd, das dem Reiter nachgeführt wird, um es im Falle des Bedürfnisses zur Hand zu haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 760.
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