[764]Handwechsel, im Bankiergeschäft das Ein- und Umwechseln von Geldsorten im kleinen. Auch der vom Verkäufer ausgestellte, noch nicht indossierte Wechsel (Handtratte, Wechsel »von der Hand«, »von der Hand gezogen«); vgl. Gemachtes Papier.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 764.