[55] Hegergut ist in der ältern Rechtssprache Bezeichnung von Bauerngütern in Braunschweig und Lüneburg, deren Besitzer (Hegermänner) früher gewisse Dienste an den Grundherrn (Hegerherrn, Hegerjunker) zu leisten sowie Zehnten und Erbzins an denselben zu entrichten hatten. Dergleichen Güter, namentlich im Braunschweigischen vorkommend, standen unter einem besondern Gericht (Hegergericht, Hegerding), das nach dem Hegerrecht entschied.