Hofgesinde

[428] Hofgesinde, das zu einer fürstlichen Hofhaltung gehörige Dienstpersonal; auch die zu landwirtschaftlichen Dienstleistungen verpflichteten Dienstboten (Knechte und Mägde, im Gegensatz zum Hausgesinde).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 428.
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