Immincuter Konkurs

[772] Immincuter Konkurs (»drohender Konkurs«, auch materieller Konkurs) wurde früher im Gegensatz zum formellen oder wirklichen Konkurs (s. d.) manchmal derZustand der Zahlungsunfähigkeit (s. d.) oder der Überschuldung (Insuffizienz) genannt, der die Eröffnung des Konkursverfahrens rechtfertigte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 772.
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