Importschein

[781] Importschein, Einfuhrschein, Einfuhrvollmacht, zollamtlicher Schein, der zum Rückempfang des entrichteten Zolles berechtigt, falls innerhalb einer bestimmten Zeit eine gleiche Quantität inländischer, in dem I. bezeichneter Waren ausgeführt wird (vgl. Identitätsnachweis und Acquit à caution).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 781.
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