[781] Importschein, Einfuhrschein, Einfuhrvollmacht, zollamtlicher Schein, der zum Rückempfang des entrichteten Zolles berechtigt, falls innerhalb einer bestimmten Zeit eine gleiche Quantität inländischer, in dem I. bezeichneter Waren ausgeführt wird (vgl. Identitätsnachweis und Acquit à caution).