[811] In dubĭo (lat.), im Zweifel, im Zweifelsfall; i. d. pro reo, im Zweifelsfall ist die für den Beklagten oder Beschuldigten günstigere Auffassung entscheidend. Vgl. Favor.
Brockhaus-1911: In dubio
Herder-1854: In dubio
Pierer-1857: Sine dubĭo · In dubĭo