[841]Inkapazität (lat.), Unfähigkeit, Untauglichkeit, z. B. einer Person, einen ihr zugedachten erbschaftlichen Erwerb zu machen, oder, wie für Ungetaufte und Frauen, eine kirchliche Weihe (s. Hierarchie) gültig zu empfangen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 841.