[843]Inkulpat (neulat.), früher übliche Bezeichnung für den Angeschuldigten, Angeklagten im Untersuchungsprozeß; inkulpieren, anschuldigen, bezichtigen; Inkulpation, An- oder Beschuldigung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 843.