[885] Interimistĭkum (neulat., auch Provisorium, s. d.), vorläufige amtliche Anordnung, vorläufige Verwaltung eines Amtes; gerichtliche Verfügung, durch die ein Verhältnis vorläufig geregelt wird (s. Einstweilige Anordnungen u. Einstweilige Verfügungen).