Intervenieren

[893] Intervenieren (lat.), dazwischentreten, eintreten, insbes. für jemand eintreten; im Zivilprozeß: in eine anhängige Klagesache als Partei oder als Streitgehilfe eintreten; im Wechselverkehr, s. Wechsel; Interveniént, einer, der interveniert. S. Intervention, Hauptintervention und Nebenintervention.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 893.
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