[893] Intervenieren (lat.), dazwischentreten, eintreten, insbes. für jemand eintreten; im Zivilprozeß: in eine anhängige Klagesache als Partei oder als Streitgehilfe eintreten; im Wechselverkehr, s. Wechsel; Interveniént, einer, der interveniert. S. Intervention, Hauptintervention und Nebenintervention.