Is fecit cui prodest

[45] Is fecit cui prodest (lat.), Rechtssprichwort: »Der hat es getan (d. h. der Täter ist in dem zu vermuten), dem es nützt«. Hierfür wird vielfach auch der kürzere Ausdruck cui bono (»derjenige, dem es nützt«) gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 45.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika