[200] Jarl (altnordisch, entspricht dem altsächs. erl, angelsächs. eorl; daraus das engl. Earl [s. d.]), bei den Nordgermanen Bezeichnung des mit Herrscherrecht ausgestatteten Adels, bestehend aus edlen Geschlechtern, die mit königlicher Gewalt, aber bereits einem Oberkönig unterworfen, einzelne Landschaften beherrschten.