[430] Kai (niederdeutsch Kaje, holländ. Kaai, franz. Quai), Mauer (Kaimauer) oder Steindamm an Fluß- oder Meeresufern, so hoch, daß sie beim höchsten Wasserstand nicht überschwemmt werden. Sie dienen zum Schutz des Ufers gegen den Andrang der Wellen sowie als Ein- und Ausladeplatz für die Schiffe. Damit bei jedem Wasserstand Boote anlegen können, sind Treppen vorhanden. Eingemauerte Ringe oder an den Kaien eingerammte Pfähle (Dukdalben, s. d.) dienen zur Befestigung der Schiffe. K. heißt auch das ganze, so ausgestattete Ufer, auch die längs des Ufers befindliche Straße; in Häfen auch der Ladeplatz für Schiffsgüter, wofür die Kaigebühr zu zahlen ist. Bollwerk (richtiger Bohlwerk) heißt der Kai, wenn die Uferseite mit Planken verkleidet ist.