[606]Kaptūr (lat.), Wegnahme eines feindlichen Schiffes (s. Prise); Verhaftung; daher Kapturbefehl, ein von der Obrigkeit erlassener Befehl, jemand gegebenen Falls zu verhaften.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 606.