[621] Kardinalshut, ein rotseidener Hut mit breiter Krempe, der rechts und links mit je 15 seidenen, ineinander geflochtenen Quasten (geordnet 1. 2. 3. 4. 5) behängt ist und von Innozenz IV. 1245 den Kardinälen verliehen wurde (s. Kardinal).
Der Kardinalerzbischof (Fig. 1, S. 622) und der Kardinalbischof (Fig. 2) unterscheiden sich durch ihre Vortragkreuze. Die Patriarchen führen dieselbe Anzahl von Quasten, den Hut aber grün, die Quasten grün mit Gold durchwirkt.